Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war das Land nicht berechtigt, die Mieten in Berlin per Gesetz zu deckeln. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.